Es ist vollbracht – Bundestag hat das Ermächtigungsgesetz beschlossen!

Der Bundestag hat die komplette Bankenaufsicht über die großen europäischen Banken an die EZB übertragen. Anstatt sich jedoch ernsthaft mit der historischen Weichenstellung zu befassen, funktionierten die Abgeordneten das Plenum zu einer locker-entspannten Abschieds-Veranstaltung für einen beliebten Kollegen um. Auf dem geselligen Club-Abend wurde dem deutschen Steuerzahler die Verfügungsgewalt über 135 Milliarden Euro entzogen. Quelle: DWN

Heitere Gelassenheit im Deutschen Bundestag: Die Abgeordnete bei der Abgabe der Stimmen zur europäischen Bankenaufsicht.

Der Bundestag hat das Ermächtigungsgesetz Donnerstag spätabends beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Erlaubnis erhält, auf Euro-Ebene der Übertragung der vollständigen Kontrolle der europäischen Banken auf die Europäische Zentralbank zuzustimmen (warum das so gefährlich ist – hier). 

Damit wird den deutschen Steuerzahlern die Verfügungsgewalt über 135 Milliarden entzogen. Denn die Euro-Bankenaufsicht war die Bedingung Deutschlands, dass ab nun Banken direkt aus den 500 Milliarden Euro des ESM gerettet werden können.

  • Ohne weitere Mitwirkung des Bundestags.
  • Ohne Kontrolle durch die Parlamente.
  • Ohne Rechtsmittel für den deutschen Steuerzahler.

So etwas nennen Juristen im Fach-Jargon: Enteignung.

Vom Ernst der Angelegenheit dieser weitreichenden Entscheidung war bei der Debatte im Bundestag nichts zu bemerken. Die Stimmung im Saal atmet die Bonner Behaglichkeit der alten Bundesrepublik. Denn emotional steht nicht die historische Abgabe von Souveränität an eine undemokratische und niemandem verantwortliche Europäische Zentralbank im Mittelpunkt des Abends.

Im Mittelpunkt steht der sympathische CSU-Abgeordnete Eduard Oswald. Er scheidet nach vielen Jahren aus dem Bundestag aus. Man spürt bei der Debatte sofort: Das hier ist eine besondere Sitzung. Hier zeigt der Bundestag sein menschlichstes Angesicht. Hier geht es nicht um abstrakte, komplizierte Gesetze. Hier geht es nicht um eine weltfremde SSM-Verordnung.

Hier geht es um Eduard Oswald, CSU.

Abschied von Eduard Oswald: „Ich möchte vor allem meiner Fraktion danken: Ihr habe ich alles auf meinem Weg zu verdanken.“

Eduard Oswald ist sichtlich gerührt. Er ist der erste Redner zur Thema der Übertragung der nationalen Bankenaufsicht an die EZB. Sein Einleitungs-Statement wird mehrfach von unmotiviertem Applaus der CSU-Fraktion unterbrochen, worüber der gute Mann sich zugleich wundert und freut. Nach wenigen Minuten ist klar: Für die Abgeordneten ist diese Abstimmung ein gemütliches Beisammensein, um noch einmal dem lieben Kollegen Oswald bei seinen mäßig inspirierten Ausführungen zuzuhören.

  • Es ist ein Abschieds-Treffen.
  • Verabschiedet wird Eduard Oswald.
  • Und mit ihm die deutsche Souveränität.
  • Doch darüber will bei dieser Debatte keiner sprechen.

Der Bundestag wirkt launig an diesem Abend, entspannt und etwas wehmütig. Das ist verständlich. Abschiede sind immer eine traurige Sache. Ob von der Demokratie oder von Eduard Oswald. Oswald war offenbar ein wirklich bei allen Kollegen hochgeschätzter Kollege. Daher widmen die Abgeordneten sich in dieser Debatte auch ihm.

Da sind „die Menschen da draußen“, die sich die Debatte im Internet ansehen können, nicht so wichtig. Sie müssen an diesem Abend zurücktreten. Hier geht es um die Menschen „da drinnen“. Ein langjähriges Club-Mitglied scheidet aus. Das will gewürdigt sein. Der Bundestag präsentiert sich bei der Debatte zur SSM-Verordnung Verabschiedung von Eduard Oswald von seiner menschlichen Seite. Die Stimmung an diesem denkwürdigen Abend ist heiter, abgeklärt. Man spürt, dass „die Menschen da drinnen“ denken: Wir sind ein Club, und einer der unseren verlässt den Club. Wir wollen ihn und die Souveränität gebührend verabschieden.

Das Ermächtigungsgesetz, durch das der Bundestag die vollständige Kontrolle der Bankenaufsicht an die europäische Zentralbank abgibt, ist ein würdiger Rahmen für die Verabschiedung des langjährigen Club-Mitglied Oswald. Die Redebeiträge der Abgeordneten liefern für den scheidenden CSU-Mann noch einmal ein Panorama der geballten Fachkompetenz, die im Bundestag versammelt ist.

Hören wir im Folgenden, was die Redner im Deutschen Bundestag zur Freigabe der 500 Milliarden Euro im ESM für die Rettung der spanischen, französischen, italienischen, slowenischen und aller anderen Banken zu sagen haben (Videos hier).

Eduard Oswald (CSU): „Wir haben alles erreicht, was auf Basis der Verträge möglich ist. Wir dürfen uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen. Ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen für das Miteinander danken. Ich möchte vor allem meiner Fraktion danken: Ihr habe ich alles auf meinem Weg zu verdanken.

Manfred Zöllmer (SPD): „Die EZB ist das einzige funktionierende Organ in der Euro-Zone. Wir sollten die Bankenaufsicht nur vorübergehend an die EZB übertragen. Wir fordern eine Bankenabgabe, die sich an den systemischen Risiken der Banken orientiert.“

Volker Wissing (FDP): „Wir haben keine Zeit, um zuzuwarten. Wir können dem Steuerzahler sagen: Wir haben die Lücke erkannt. Wir haben die Risiken erkannt, die sich für die Steuerzahler realisieren. Wir werden einen Schutzwall für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bauen.“

Barbara Höll (Linke): „Die Bundesregierung ist schuld, dass eine radikal eurokritische Partei wie die Alternative für Deutschland solchen Zulauf erhält. Die Umsetzung der Bankenaufsicht ist halbherzig. Der Finanzplatz London wird nicht beaufsichtigt. Die Bankenaufsicht hat keine Macht. Wir brauchen eine Allfinanz-Aufsicht. Herr Oswald hat immer dafür gesorgt, dass gute Stimmung hier im Haus geherrscht hat.

Gunther Krichbaum (CDU): „Wir brauchen mehr Stabilitäts-Kultur. Wir holen im Zeitraffer nach, was wir bei den Verträgen von Maastricht versäumt haben. Die Welt braucht den Euro. Wir müssen die Regeln, die wir heute auch aufstellen, respektieren. Die Schuldenbremse hat Einzug in die Verfassungen der Länder gehalten. Banken müssen sich am Kapitalmarkt retten. Zuerst müssen die Gläubiger von Banken und die Inhaber von Anleihen bei der Rettung herangezogen werden. Danach die Bankkunden, wenn sie Guthaben über 100.000 Euro haben. Erst danach der Steuerzahler. Und ganz am Ende dann der ESM.“

Gerhard Drexler (CSU), hält seine erste Rede im Bundestag: Als Kinder ham ma am Buernhof Fuassboll gonz ohne Schiedsrichter gespüit. In der Bundesliga hams heute vier Schiedsrichter und Video-Beweis und i woas nit wos noch!“ Lachen in Saal, viele Abgeordnete unterhalten sich angeregt. Drexler ruft ins Plenum: „Ich bin noch da, ich würde mich freuen, wenn Sie mir noch etwas zuhören könnten! Wir brauchen a gscheide Bonkenaufsicht.“ Dann zur Linken: „Wer immer im Abseits steht, darf das nächst Moi nit mitspüin.“ Starker Applaus, Lob vom Präsidenten Hermann Otto Solms.

Schließlich kommen auch einige Abweichler zu Wort. Sie werden vom Plenum sehr unterschiedlich behandelt.

Bei Gerhard Schick von den Grünen weiß man nicht ganz genau, ob er nun ein Abweichler ist oder nicht. Immerhin findet er deutliche Worte gegen das Procedere: „Das ganze Gesetz passt auf einen Zettel! Das Wesentliche steht in einem einzigen Satz. Wir müssten nach dem Artikel 23 im Grundgesetz vorgehen und eine Stellungnahme beschließen, die regelt, wie die Regierung in Brüssel verfahren soll. Es gibt bereits eine europäische Bankenaufsicht. Die hat am 1.1.2011 in London ihre Arbeit aufgenommen. Unser Problem ist: Wir haben eine Aufsicht, die ist europäisch, und die Abwicklung bleibt national. Der Steuerzahler zahlt, und das hat die Bundesregierung möglich gemacht mit dem ESM. Er erwähnt nicht, dass die Grünen dem ESM zugestimmt haben.

Dann tritt Peter Danckert von der SPD an das Rednerpult. Er spricht bedächtig, ausgewogen und sagt, warum er gegen die Übertragung der Bankenaufsicht an die EZB ist: „Die EZB hat keine demokratische Legitimation, weil sie unabhängig ist. Das ist für alle Beteiligten gut – aber nicht für die Steuerzahler: Denn die Steuerzahler müssen hinterher die Zeche bezahlen. Ich sagen Ihnen voraus, dass die heutige Entscheidung wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Wir haben hier ein Gesetz vorliegen, dass aus einer einzigen Zeile besteht. Die Probleme sind jedoch komplexer, als es die meisten in diesem Raum wahrhaben wollen.

Als Danckert erläutern will, wo die Probleme liegen, greift Solms ein – das einzige Mal während der ganzen Debatte. Solms: „Ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen!“ Danckert, verdutzt: „Ist da mein Lob für den Kollegen Oswald auch schon eingerechnet?“ Er resigniert, sagt noch, dass der ganze Vorgang nicht in Ordnung sei und:Insider wissen, worauf ich abhebe. Und verabschiedet sich ebenfalls in den Ruhestand. Seine letzten Worte: „Vielen Dank, auch für Ihre Nachsicht, Herr Präsident.“ Starker Applaus.

Nach Danckert kommt der Abweichler Manfred Kolbe von der CDU. Er macht nicht den Fehler wie Danckert und verschenkt seine Redezeit nicht an den lieben Kollegen Oswald. Kolbe fasst in zehn Punkten die Kardinalfehler zusammen: „Der ESM darf Banken rekapitalisieren. Die Bankenaufsicht spaltet Europa. Die EZB erhält weitreichende Kompetenzen aufgrund einer einfachen Verordnung. Es gibt einen Interessenkonflikt bei der EZB. Der Vorgang ist nicht demokratisch, das ist Ludwig XIV. Welchen Rechtsschutz gibt es gegen EZB-Entscheidungen? Die Bankenaufsicht benachteiligt große Länder. Es gibt keine Lösung für die Restrukturierung. Es gibt keine Lösung für die Altlasten. Es wird eine europäische Einlagensicherung kommen, und das wird die deutschen Sparer betreffen.“ Auch Kolbe beschließt sein Statement mit einem Abschied, den auch er wird dem neuen Bundestag nicht mehr angehören. Starker Applaus.

Der Geächtete: Frank Schäffler allein unter Fraktionskollegen.

Wie ein Aussätziger wird dagegen der FDP-Abweichler Frank Schäffler behandelt. Er ist der einzige bei dem kein Abgeordneter applaudiert. Vor seiner Rede nicht, und nach der Rede erst recht nicht. Schäffler sagt: „Wir diskutieren um 22 Uhr über ein solch wichtiges Thema. Damit zeigen wir, wie ernst es uns ist. Der wahre Grund der Eile: Die spanischen Banken sollen mit Eigenkapital von den europäischen Steuerzahlern ausgestattet werden. Wir übertragen die komplette Bankenaufsicht an die EZB. Das ist ein Rechtsbruch. Es muss eine Änderung der europäischen Verträge geben. Dazu muss ein Konvent einberufen werden. Und danach muss es eine Volksabstimmung in Deutschland geben. Wir befinden uns auf dem Weg zum europäischen Superstaat. Wir machen das durch die Hintertür. Damit zerstören wir das Haus Europa.“ Eisiges Schweigen im Saal.

Hier hat einer den Nerv getroffen. Schäffler hat die Dinge so klar beim Namen genannt, dass er von den Abgeordneten zum Deutschen Bundestag nicht verstanden wurde. Schäffler hat dem Bundestag Rechtsbruch vorgeworfen, Ignoranz gegenüber den Bürgern und die Zerstörung Europas. Das ist zu viel.

Unmittelbar nach Schäffler kommt Ralph Brinkhaus von der CDU. Er diffamiert Schäffler und wirft ihm vor, in der Facharbeit in den Ausschüssen gefehlt zu haben und nun im Plenum große Töne zu spucken.

Danach attackiert Binkhaus die Opposition und schließt mit den Worten: „Vier Jahre Finanzmarktpolitik in diesem Haus heißt für die Opposition: Papiere schreiben, diskutieren, lamentieren und kritisieren. Vier Jahre Finanzpolitik für diese Koalition heißt: Liefern!“

  • Großes, befreites Lachen im Saal, tosender Applaus von den Koalitions-Fraktionen.
  • Die Welt ist wieder in Ordnung für die Abgeordneten.
  • Der Aussätzige Schäffler spielt verlegen an seinem iPhone.
  • Er interessiert jedoch schon niemanden mehr.
  • Ralph Brinkhaus hat mit einer mitreißenden Rede die Dinge wieder zurechtgerückt. Selbst der Kollege Oswald ist vergessen.

„Liefern!“

Die Mission der Bundesregierung ist erfüllt. Sie hat geliefert. 135 Milliarden Euro an die EZB, zur freien Verfügung an die europäischen Banken. Zu verteilen von Mario Draghi, der bei der Investment-Bank Goldman Sachs gelernt hat, wie man Geld verteilt.

„Liefern!“

Auf der offiziellen Website des Deutschen Bundestages liest sich das nüchtern, und so wird es auch in die Geschichtsbücher eingehen:

„Die bisher national wahrgenommenen Aufgaben der Bankenaufsicht können bald von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden. Der Deutschen Bundestag stimmte am Donnerstag, den 13. Juni 2013, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen sowie mit den Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung gleichlautend eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (17/13470, 17/13829, 17/13901, 17/13961) zu.“

Von den Abweichlern steht kein Wort beim Deutschen Bundestag. Aber von Eduard Oswald lesen wir, präsentiert als Spitzenmeldung an diesem denkwürdigen Abend:

Bundestagsvizepräsident Eduard Oswald reist vom 15. bis zum 21. Juni 2013 nach Chile. Er wird dabei von dem Abgeordneten Thomas Silberhorn (CDU/CSU) begleitet…Die Delegation wird … im Rahmen einer Abendveranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung zum Thema ,Politische, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen der Europäischen Union‘ vortragen.“

Die Erde dreht sich weiter. Die deutschen Steuerzahler sind um 135 Milliarden Euro erleichtert. Eduard Oswald begibt sich auf Abschiedstournee nach Chile. Gemäß 17/13470, 17/13829, 17/13901, 17/13961 übernimmt die EZB die treuhänderische Verwaltung der deutschen Souveränität.

Die Erde dreht sich weiter.
Immer schneller.

Linkverweise:

Zustimmung zu ESM und Fiskalpakt = Ermächtigungsgesetz - Mit anderen Worten: ESM und Fiskalpakt, einmal eingeführt, würden die Diktatur, die Tyrannei in Deutschland einführen, genauso wie die Ernennung Hitlers zum Reichspräsidenten und das darauf folgende „Ermächtigungsgesetz“ die letzten Reste der Demokratie im damaligen Deutschland vernichteten. ESM und Fiskalpakt sind die aktuelle Form des „Ermächtigungsgesetzes“! hier weiterlesen

Das Eine Million Euro Buch – Glauben Sie an Zufälle? Denken Sie, es ist reiner Zufall, dass ein paar hundert Familien mehr besitzen als der Rest der gesamten Menschheit? Meinen Sie, es ist Zufall, dass sich genau diese Menschen immer unter ihresgleichen treffen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit? Was wissen diese über Geld, was der Rest der Menschheit nicht weiß? Glauben Sie, dass Glück, Reichtum, Geld und Besitz ganz zufällig bei bestimmten Personen landet? Es ist kein Zufall, sondern es gibt ein besonderes Wissen über den Umgang mit Geld und Erfolg, das man der Masse vorenthält. Jeder kennt den Begriff »Erfolgsrezept«. Gibt es denn so etwas wirklich, ein Rezept für Erfolg? Ja, das gibt es tatsächlich! hier weiter

Der Euro-Kollaps – Investigative Filmemacher enthüllen in diesem Film brisante Hintergründe und Zusammenhänge des Euro-Dramas - Vor dem Hintergrund des aktuellen Euro-Dramas besuchte der Filmemacher Johannes Haneke Zeitzeugen, Experten und Medienmacher, die Strukturen und Abläufe in Medienhäusern kennen. Herausgekommen ist ein Enthüllungsfilm, den öffentlich-rechtliche Fernsehsender so niemals zeigen würden. Weil die politischen Parteien in den Rundfunkräten sofort Einspruch einlegen würden. hier weiter

Monetärer Crash wird kommenMrMarius239

Neues Trennbanken-Gesetz schützt die deutschen Spareinlagen nicht

Die Bundesregierung will mit einem neuen Trennbanken-System das Risiko für deutsche Banken senken. Das Gesetz hat einige Schönheitsfehler. So können die Banken selbst definieren, wie hoch ihr Risiko ist. Über gefinkelte Rechts-Konstruktionen kann das Gesetz ausgehebelt werden.

Die Initiative hat daher eher den Charakter einer Beruhigungs-Pille für die verunsicherten Sparer. Quelle: DWN

Vor kurzem beschloss der Bundestag ein Trennbankengesetz. Das Gesetz folgt im Kern einem richtigen Ansatz. Dennoch sieht es „Bail-in“-Regeln für die Abwicklung von Banken vor. Zudem sind nur deutsche Geldhäuser mit Risikogeschäften über 100 Milliarden Euro betroffen. Zombiebanken im übrigen Euroraum dürfen weiterhin zocken.

Das Gesetzespaket liegt nun im Bundesrat und soll am 7. Juni behandelt werden. Es sieht vor, dass größere Institute risikoreiche Geschäfte zum Schutz der Spareinlagen vom klassischen Bankgeschäft abtrennen sollen. Zudem sind Haftstrafen bis zu fünf Jahren vorgesehen, sollten die Vorstände der Banken entsprechende Pflichten im Risikomanagement verletzt haben.

Zwar ist der Bundesrat bei diesem Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Da im Bundesrat Rot-Grün die Mehrheit besitzt ist absehbar, dass das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen wird – was aus Zeitgründen bedeutet, dass es vor der Bundestagswahl nicht in Kraft tritt.

Für beide Seiten bedeutet es Wahlkampfmunition. Für die Regierungskoalition dürfte die Losung lauten: „Sozialdemokraten und die Grünen blockieren ein sinnvolles und wichtiges Gesetz“, bei Rot-Grün dagegen wird der Vorwurf lauten, das Gesetzesvorhaben ginge nicht weit genug.

In einem Punkt hat die Opposition zweifellos Recht: Ohne strikte auch rechtliche Abtrennung des Risikogeschäftes für den Kunden und seine Sicherheit bringt das Gesetz hinsichtlich der Einlagen nichts. Zudem greift es nur, wenn die Risikopositionen eines Bankhauses 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme des Kreditinstituts übersteigen. Eine Einschränkung auf eine festgelegte Risikosumme hilft nichts, wenn Risikogeschäfte unterhalb der 100 Milliardenmarke bedeuten, dass bei einer Bankpleite die Sparer und Einleger weiterhin haften.

Außerdem sieht das Gesetz „Zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“ auch „Bail-in“ Regeln vor – also die Beteiligung von Anlegern und Sparern bei der Rettung von Banken.

Konkretisiert wird der „Bail-in“ im § 47d: „Danach sind bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit die Abwicklungsziele und -grundsätze zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass sichergestellt sein muss, dass die Schieflage eines Instituts ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigt werden kann oder die Beseitigung einer solchen Gefahr erleichtert wird und gleichzeitig dafür Sorge getragen wird, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die erwarteten Verluste des Kreditinstituts so weit wie möglich selbst tragen.

Weiter heißt es im § 47f (4) 4. „Nach den Anteilsinhabern sollen die Gläubiger des in Abwicklung befindlichen Instituts nach Maßgabe der Regelungen der §§ 48a bis 48s die Verluste tragen, soweit dies mit den in Absatz 2 genannten Abwicklungszielen vereinbar ist.“

Zur Erinnerung: Die Gläubiger sind all jene, die ihr Geld auf die Bank getragen haben.

Statt wie ursprünglich vorgesehen bis Mitte 2014 haben die Bankhäuser nun bis Mitte 2015 Zeit, entsprechende „Risikogeschäfte zu identifizieren“, wie es heißt. Genaue Angaben, welche Banken vom Trennbankengesetz betroffen sein werden, gibt es nicht. Von einigen wenigen Bankinstituten ist die Rede, darunter die Deutsche Bank.

Die entscheidende Frage ist nun, wie die Risiken bewertet werden. Das Deutsche Institut der Wirtschaft (DIW) erläutert, „die Entscheidung darüber soll sich an Schwellenwerten orientieren (Anteil der Risikoassets an allen Assets über 15 bis 25 Prozent oder über 100 Mrd. Euro) und wird letztlich von der Finanzaufsicht gefällt.“ Entscheiden kann die notorisch unterbesetzte Finanzaufsicht allerdings nur auf Basis der Zahlen und Risiko-Bewertungen, die ihr von den Banken vorgelegt werden.

Wie das vor sich geht, kann man beim Libor-Skandal beobachten. Die Meldung von Zahlen erfolgt meist undurchsichtig und unterliegt massiven Manipulationen.

Weiterhin sei es möglich, spekulative Eigengeschäfte als legales „Market Making“ zu erklären. Denn formal getrennte Banken können immer noch in einer Holding- Gesellschaft zusammengeschlossen sein.

Hinzu kommt ein anderer, schwerwiegender Aspekt: Das Gesetz ist auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Für die Zombiebanken in Spanien und anderswo im Euroraum gilt es nicht. Sobald der gemeinsame europäische Einlagensicherungsfonds – voraussichtlich nach Einführung der Bankenunion – greift, sind Sparer noch immer nicht geschützt.

Damit wird klar: Das neue Gesetz schützt die deutschen Sparer nicht, sondern

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Behandlung von Derivaten. Im Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ist unter „Bail-in“-Instrument (Artikel 37 bis 51) festgehalten: „Im Ausnahmefall und wenn dies nachweislich nötig ist, um die kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereiche des Instituts oder die Finanzstabilität zu erhalten (Artikel 38), hätte die Abwicklungsbehörde die Möglichkeit, Verbindlichkeiten aus Derivaten auszunehmen.

Kopp Verlag

Schäuble will Milliarden-Kredite an Firmen in Südeuropa vergeben

Der Finanzminister will Kredite in Milliardenhöhe in die südeuropäischen Länder pumpen. Dort sollen sie Unternehmen zu günstigen Zinsen verliehen werden. Deutschland müsse extra Hilfe gewähren, wenn es schnell gehen soll, so Schäuble.

Finanzminister Schäuble will die Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzen, um Unternehmen in Krisenstaaten zu helfen. Diese könnten dann von den niedrigen Zinssätzen in Deutschland profitieren. Dabei geht es um Beträge in Milliardenhöhe.

Die Gelder sollen von der KfW aus in Schwesterinstitute anderer, strauchelnder Länder weitergegeben werden. Diese könnten die deutschen Finanzspritze dann zu günstigen Zinssätze an die nationalen Unternehmen weiterleiten. Der Bundestag bürgt für die Kredite.

„Ich meine, dass wir zusätzlich auch bilaterale deutsche Hilfen anbieten sollten“, zitiert der Spiegel aus einem Brief Schäubles an Wirtschaftsminister Rösler. Denn sowohl das Finanz- als auch das Wirtschaftsministerium sind für die KfW zuständig. Insgesamt geht es um einen einstelligen Milliardenbetrag. Diese so zu all den Bailout-Gelder vergebenen Kredite könnten eine „merklich schneller wirkende Unterstützung mit sichtbaren, auch psychologisch wirksamen Ergebnissen in überschaubarer Zeit“ bieten, so Schäuble.

Darüber hinaus sollen strauchelnden in Zukunft vereinfachte Beihilferichtlinien vorfinden, schreibt Schäuble. Auch Deutschland habe dies nach der Wiedervereinigung geholfen: „Ich halte die Situation in einigen EU-Mitgliedstaaten durchaus mit der damaligen Situation Deutschlands für vergleichbar”. Quelle: DWN

Steuergeld: Deutschland kauft für 40 Millionen Euro US-Drohnen

infoDer deutsche Innenminister und der deutsche Verteidigungsminister kaufen in den USA Drohnen, die zur gezielten Tötung eingesetzt werden sollen. Wo genau Deutschland die Waffen einsetzen wird, ist unklar. Fest steht, dass der deutsche Steuerzahler einen saftigen Beitrag zur Belebung der US-Rüstungsindustrie leistet.

Drei bewaffnete US-Drohnen im Wert von 40 Millionen Euro hat die Bundesregierung aus den USA bestellt. Um den Deal zu festigen, reisten Verteidigungsminister de Maizière und Innenminister Friedrich am Dienstag in die USA.

Der Einsatz von Drohnen – nicht nur zur gezielten Tötung von Einzelpersonen – ist in Deutschland und den USA umstritten. Regelmäßig werden Unbeteiligte Opfer der unbemannten Waffe. Hier weiter bei DWN

Gregor Gysi zum Fiskalpakt und zu IVECO Ulm

Veröffentlicht am 27.06.2012 von 

Quelle:
www.bundestag.de
186. Sitzung vom 27.06.2012 Gysi, Dr. Gregor (DIE LINKE.)
ZP 1) Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin
zum Europäischen Rat am 28./29. Juni 2012 in Brüssel

Faschistoide BRD-Justiz – Gerichtsverhandlung durch Privatpersonen

Ein Filmbeitrag ohne Kommentar, es sei denn, dass Sie wissen möchten, dass nicht gesetzliche Richter (Privatpersonen) ausschließlich Scheinurteile und Scheinbeschlüsse herausgeben, damit sie nicht in Ermangelung eines Staatshaftungsgesetzes, selbstschuldnerisch haftbar gemacht werden (ehem. §317 (1) i.V.m. §318 ZPO), für das, was sie in ihren wertlosen Scheinentscheidungen hineingeschrieben haben.

Dank an die mutigen Menschen vor Ort, die um Demokratie, Menschenrechte und Transparenz bemüht sind. Quelle: menschenrechtsverfahren
Veröffentlicht am 01.03.2012 von 

Einer der wichtigsten Vorreiter für wahrhaftiges Recht in diesen Tagen ist unser hoch geschätzter Freund Tiks. Solange wir nicht darauf achten oder nicht das Recht haben/einfordern, dass nach einer Wende nicht immer wieder dieselben Personen/Verbrecher sich ins System einschleichen (Nazis, Stasi, etc.), werden wir stets mit demselben Wahnsinn zu kämpfen haben, mit dem wir uns heute erneut in dem Konstrukt BRD konfrontiert sehen.

“AG” Luckenwalde…. Info: http://www.derweisseknopf.de
nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.
1.nun nach § 201 StGB
Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung
zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
dies ist nun ohne Zweifel der fall.
2.hinzu kommt das die Heerschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.
* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer unbefugt o 1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen
auf einen Tonträger aufnimmt oder……..
!!!!! nichtöffentlich !!!!!! …was gemerkt.
3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen
Gesetzlichen Richter nach Art.101GG und Staatliche Gerichte was ohne
§ 15 GVG ein Kunstwerk wäre. § 15 GVG lautete “Alle Gerichte sind Staats Gerichte”dieser ist Weggefallen. Quelle: youtube.com

ESM – Ende des freiheitlichen Rechtsstaates, denn der ESM ist der Weg in die Diktatur!

ESM – das ist das Ende des freiheitlichen Rechtsstaates, denn der ESM hat nur ein Ziel – die Diktatur! Beschlossen wurde der ESM Vertrag am 30 Januar 2012.

Schon ein komisches Datum, das den “Geschichtskundigen” aufhorchen lässt.

Sie wissen es, ich meine den 30. Januar 1933. Kein Schelm, wer böses dabei denkt, denn der ESM ebnet den Weg in die Diktatur, sagt Maria Lourdes!

Folgenden Artikel hab ich beim Honigmann entdeckt, sagt Maria Lourdes! Continue reading