GEZ noch? Auch Schwerbeschädigte sollen GEZ-TV-Gebühr bezahlen!

Vielen Schwerbeschädigten flattert in diesen Tagen ein Brief von der GEZ aus Köln ins Haus. Die Gebühren-Reform bringt auch für sie unangenehme Veränderungen. Quelle: extremnews.com

RF – das waren die Buchstaben auf dem Schwerbeschädigten-Ausweis, die bislang von der TV- und Rundfunkgebühr befreiten. Das galt für schwer hör- und sehgeschädigte Personen und für Menschen mit einem Gesamtbeschädigten-Grad von über 80 Prozent, der ihnen die ständige Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen unmöglich macht. Aber auch für sie gilt ab dem 1. Januar 2013 eine Beitragspflicht. Ein Drittel der monatlichen TV-Gebühr von 17,98 Euro im Monat pro Haushalt, also 5,99 Euro, werden fällig! Ja, GEZ noch?

Um die Gebührenpflicht feststellen zu können, ist jeder Inhaber einer Wohnung verpflichtet, den Eintreibern umfassende Angaben zu machen – z. B. über Mitbewohner. Die Gebühreneintreiber bekommen vollen Zugriff auf die Daten, die bei den Meldebehörden über Sie gespeichert sind.

Die Gebühreneintreiber dürfen – wie ein Geheimdienst – bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen Daten erheben – ohne dass der Betroffene davon etwas weiß. In ihren Karteien steht z. B., mit wem Sie zusammenleben, ob Sie Kinder haben, ob Sie ein Auto haben, ob Sie Wohneigentum haben, ob Sie eine Ferienwohnung nutzen, was die Nachbarn und Ihr Vermieter über Sie sagen. Wer Auskünfte verweigert, muss mit Zwangsvollstreckungen rechnen. Auch Vermieter, Hausbesitzer und Hausverwaltungen werden in Haftung genommen.

Wer seine Gebühren nicht zahlt, wird mit Bußgeldern bestraft. Die staatlichen Rundfunkanstalten dürfen die Daten unbeschränkt untereinander austauschen.

Die Gebührenbefreiung für rund 580.000 Behinderte entfällt. Blinde, sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen müssen künftig einen Betrag in Höhe eines Drittels der Gebühr zahlen. Hartz-IV-Empfänger brauchen nicht zu zahlen. Damit das meistgehasste deutsche Kürzel GEZ (steht für Gebühreneinzugszentrale) verschwindet, haben sich die Erfinder auch einen neuen Namen ausgedacht. Die GEZ wird eine „von einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten“.

Experten gehen davon aus, dass die Einnahmen von ARD, ZDF und Co. (voriges Jahr 7,6 Mrd Euro) durch die Reform kräftig steigen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 29. September wollen die Regierungschefs der Länder die Reform endgültig verabschieden. Nur wer zusätzlich bestimmte Sozialleistungen erhält oder taubblind ist, kann eine erneute Befreiung beantragen. Allerdings ist das erst ab Dezember möglich. Das Formular gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de

Die GEZ verspricht sich durch die Reform höhere Einnahmen und geringere Ausgaben, weil sich die Zahl der Kontrolleure auf der Suche nach Schwarzsehern verringert. Zahlen muss in Zukunft prinzipiell jeder, auch wenn er gar keinen Fernseher, kein Radio oder keinen Computer besitzt.

Das dürfen die GEZ-Fahnder: hier weiter bei extremnews.com

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