Deutschland: Zensus, ESM und Steuerschrauben

Das Bundesverfassungsgericht will nach Informationen aus dem Umfeld der Karlsruher Richter nach einer Anstandsfrist von einigen Monaten im September die Eilanträge gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zurückweisen. Quelle: Christine Rütlisberger info.kopp-verlag.de

Dann wird der ESM binnen weniger Tage spätestens im Oktober mit für die meisten Bürger derzeit noch kaum vorstellbaren Folgen in Kraft treten: Weil abzusehen ist, dass neben Griechenland, Irland und Portugal auch Spanien und Italien nicht mehr für die Rettungsgelder aufkommen können, haften die deutschen Steuerzahler dann nicht wie ursprünglich vorgesehen und immer wieder öffentlich behauptet mit 27 Prozent, sondern mit 64 Prozent des 700-Milliarden-Fonds.

Darüber berichtete unlängst der Informationsdienst Kopp Exklusiv. Und dazu kommen ab 2013 noch die 440 Milliarden Euro des EFSF. Deutsche Steuerzahler haften dann für zwei Drittel der 1,14 Billionen Euro des ESM/EFSF-Gesamtkapitals. Und dazu kommen dann auch noch die Kosten für die Rettungspakete für Griechenland, Irland und Portugal. Zusätzlich hat die Deutsche Bundesbank (auch dafür haften die deutschen Steuerzahler) allein bis Juni 728 Milliarden Euro Außenstände, die sich andere EU-Staaten bei ihr im Rahmen des Target-2-Systems ausgeliehen haben. Man kommt da schnell auf mehrere Billionen, die deutsche Steuerzahler bald zusätzlich werden aufbringen müssen. Wir berichten nun, welche Planungen es derzeit hinter geschlossenen Türen gibt.

Den Volltext dieses Artikels lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Hintergrundinformationsdienstes KOPP Exklusiv.

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